Allgemeine Bestimmungen der Lan4Fun Tirol, gültig ab 01.10.2002

  1. Jeder Teilnehmer hat die Regeln zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Die Regeln werden mit Eintritt in den Veranstaltungsraum anerkannt und akzeptiert.
  2. Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
  3. Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
  4. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen bzw. den sofortigen Ausschluss vor.
  5. Die Veranstaltung wird durchgeführt von der Lan4Fun Tirol.
  6. Der Zahlschein (Überweisung des Nenngelds) ist zur LAN-Party mitzubringen und gegebenenfalls vorzuweisen.
  7. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen.
  8. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier:
    Software-Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen. Hinweis: Der Besitz und das Verbreiten von kommerzieller MP3-Musik ist weder legal noch ein sogenanntes “Kavaliersdelikt”.
  9. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
  10. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern und stark “stromfressende” Gerätschaften (Mikrowelle, Heizdecke,  Toaster, Kochplatten, PC mit einer 4090RTX usw….) sind verboten.
  11. Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. Wer beim Stören des Netzwerkes erwischt wird, wird sofort der Veranstaltung verwiesen.
  12. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
  13. Der Veranstalter verpflichtet sich, etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
  14. Es ist ausdrücklich verboten, einen Mitteilnehmer in irgendeiner Weise zu behindern. Unter anderem ist somit auch das Cracken im Netzwerk verboten. Das Netzwerk darf weder behindert noch zerstört werden. Dies gilt sowohl für Soft- als auch Hardware.
  15. Sollte ein Teilnehmer mutwillig Eigentum eines anderen Teilnehmers zerstören, wird dieser sofort der LAN-Party verwiesen und aufgefordert, den Schaden zu bezahlen.
  16. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und den Platz geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
  17. Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
  18. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Schäden. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
  19. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
  20. Wer gegen diese Regeln verstößt und damit Veranstalter oder sonstigen Personen Schaden (auch finanzieller Schaden) zufügt, wird diesen ersetzen müssen. Dieses gilt auch für Folgeschäden auf weiteren Veranstaltungen. Der Veranstalter wird seine rechte im Zweifelsfall ohne Rücksicht auf Personen – notfalls juristisch – durchsetzen.
  21. Der Veranstalter weist darauf hin, dass zusätzliche Regeln, wie z.B. Rauchen/Essen/Schlafmöglichkeiten/Parkplätze etc.
    von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort unterschiedlich sein können. Dies wird dann jeweils auf unserer Homepage bei der Anmeldung bzw. wird es einen Aushang auf der LAN geben.
  22. Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten.
    Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert. Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
    Bei Turnieren die nach WWCL Regeln ausgetragen werden gelten ebenfalls die unter §4 genannten Punkte sofern sie nicht den WWCL Regeln widersprechen.
  23. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen nicht an der Lanparty teilnehmen können, wird der einbezahlte Betrag nicht rückerstattet, sofern die Veranstaltung abgehalten wurde. Sollte der Teilnehmer 14 Tage vor Beginn der Lanparty absagen, so wird im der Betrag abzüglich 3 Euro Mehraufwandsgebühr zurück überwiesen. Der Teilnehmer hat selber dafür zu sorgen, dass wir die Kontonummer für die Rücküberweisung erhalten.
  24. Jeder Teilnehmer darf nur einen PC mit Monitor zur LAN mitbringen. Sollten mehrere PC`s mitgenommen werden, so behalten wir uns das Recht vor, den PC nicht mit Strom zu versorgen. Bitte vorher mit den Orgas abklären, ob ein zweiter PC gestattet ist oder nicht.
  25. Jegliche Art von Werbung auf der Webseite der Lan4Fun ist ohne Einwilligung strengstens untersagt und kann auch rechtliche Folgen haben.
  26. Auf den Veranstaltungen der LAN4Fun Tirol werden Fotos und Videos für eigene Werbezwecke erstellt. Jeder Teilnehmer gibt mit betreten der Veranstaltung seine Erlaubnis für Foto und Videoaufnahmen seiner Person.